Mehr zu Brutto und Netto, Steuersätzen und länderspezifischen Ausnahmen.
Steuereinstellungen kannst du unter Einstellungen > Konfiguration > Steuern vornehmen. In diesem Beitrag erklären wir dir die einzelnen Abschnitte und welche Möglichkeiten du dort hast.
Parallel siehst du im Tutorial-Video jede Möglichkeit einzeln durchgeführt:
Brutto/Netto
Billomat kann entweder mit Brutto- oder mit Netto-Preisen arbeiten. Ein paralleler Betrieb beider Preisarten ist nicht möglich. Diese Einstellung wird in der Regel also nur einmal vorgenommen. Du kannst diese unter dem Button Brutto-Preise konfigurieren (oder in dem Fall, dass Brutto-Preise bereits eingestellt sind, Netto-Preise konfigurieren) einstellen und ändern.
Hinweis: Sollten sich Dokumente (Rechnungen, Angebote, etc.) im Entwurfsstatus befinden, so müssen diese zunächst abgeschlossen oder gelöscht werden. Erst danach ist der Wechsel der Preisbasis möglich.
Billomat errechnet automatisch den neuen Preis (also Brutto-Preis aus vorherigem Netto-Preis bzw. umgekehrt). Ggf. müssen diese im Detail noch geringfügig angepasst werden, da es zu unvermeidlichen Rundungsfehlern bei der letzten Nachkommastelle kommen kann.
Tipp: Mehr zur Einstellung von Brutto und Netto in Billomat erfährst du im Beitrag Kann man Statt Bruttopreisen auch Nettopreise verwenden.
Steuersätze
Es können beliebig viele Steuersätze angelegt werden.
Ein Steuersatz besteht immer aus:
- einem Namen (z.B. "Mehrwertsteuer")
- und einer Rate (z.B. 19%)
Ein Steuersatz kann als Standard-Steuersatz festgelegt werden. Billomat verwendet diese Steuer dann als Voreinstellung, wenn neue Positionen in ein Dokument eingefügt werden. Ein Steuersatz kann durch Anklicken bearbeitet oder gelöscht werden.
Wird die Höhe (Rate) des Steuersatzes geändert, betrifft dies alle angelegten Artikel, denen dieser Steuersatz zugeordnet wurde. Vorhandene Dokumente bleiben unangetastet.
Tipp: Mehr zur Einstellung von Steuersätzen in Billomat erfährst du im Beitrag Wie kann ich individuelle Steuersätze definieren.
Länderspezifische Ausnahmen
Steuerfreie Länder
Bei Rechnungen, bei denen der Empfänger im Ausland ansässig ist, soll ggf. die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt werden. Für diesen Fall können Ausnahmen für Länder definiert werden. Durch einen Klick auf den Button weitere Ausnahme anlegen kann ein Land, für das keine Steuer berechnet werden soll, zu der Liste der Ausnahmen hinzugefügt werden.
Wird ein Dokument für einen Kunden, der eine Adresse im entsprechenden Land hat, erstellt, sorgt Billomat automatisch dafür, dass keine Steuer ausgewiesen wird. Ein steuerfreies Land kann aus der Liste entfernt werden, indem auf das Mülleimer-Symbol am Zeilenende geklickt wird.
Steuerfreie Kunden
Auch bei einzelnen Kunden kann eine Steuerausnahme hinterlegt werden. Dazu ist zunächst der Kunde (über Stammdaten > Kunden) zu öffnen.
Im Reiter Einstellungen (Abschnitt Steuer) kann definiert werden, ob dem Kunden immer oder nie Steuern berechnet werden. Die Voreinstellung ist, dass dem Kunden die Steuer berechnet wird, wenn er nicht in einem Land ansässig ist, das als Ausnahme (siehe oben) hinterlegt ist.
Tipp: Eine Ausnahme auf Kundenebene ist dort sinnvoll, wo die Regel, ob bei Rechnungen in einem Land ausgewiesen wird, davon abhängig ist, ob es sich um einen Privatkunden oder um ein gewerblichen Kunden handelt.
Zum Weiterlesen: Was muss ich bei Rechnungen ins Ausland beachten?