Was muss ich beim Factoring beachten und welche Kondition gelten?

Was Du vor der Umsetzung beim Factoring beachten solltest, welche Voraussetzungen gelten und wie die Konditionen sind, erfährst Du hier.

Factoring bietet Dir eine effektive Möglichkeit, Deine Liquidität zu verbessern und Dein Forderungsmanagement zu optimieren. Besonders bei aifinyo kannst Du von einem schnellen und unkomplizierten Prozess profitieren. Doch bevor Du Dich für Factoring entscheidest, gibt es einige wichtige Punkte und Konditionen, die Du beachten solltest.

Inhalt

  1. Voraussetzungen für Factoring
  2. Welche Branchen sind vom Factoring ausgeschlossen?
  3. Welche Anforderungen muss meine Rechnung erfüllen?

  4. Die wichtigsten Konditionen im Überblick
  5. Was Du noch beachten solltest

Voraussetzungen für Factoring

  • Firmensitz und Geschäftstätigkeit: Dein Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein und Du solltest gewerblich tätig sein. Eine mindestens 3-monatige Umsatzhistorie ist erforderlich, um die Stabilität Deines Geschäfts nachzuweisen.
  • Kunden: Du kannst Factoring nutzen, wenn Du Rechnungen an gewerbliche Kunden (B2B) oder öffentliche Auftraggeber stellst. In Ausnahmen finanzieren wir auch Forderungen gegenüber Auftraggebern mit Sitz in Österreich und der Schweiz. aifinyo fokussiert sich darauf, Dir als Startup, Freelancer oder KMU finanzielle Flexibilität zu bieten. Privatkunden (B2C) sowie internationale Debitoren sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.
  • Rechnungsanforderungen: Deine Rechnungen müssen alle gesetzlichen Angaben wie Daten des Rechnungsstellers und des Rechnungsempfängers, Rechnungsdatum, Steuernummer des Rechnungsstellers etc. enthalten. Wenn Du Deine Rechnung mit Billomat schreibst, kann Dir hier kein Fehler unterlaufen. Für das offene Factoringverfahren ist zudem ein Abtretungsvermerk (welchen Du in Deinem Factoringvertrag findest) mit der Factoring-Bankverbindung erforderlich, um Deine Kunden über die Abtretung zu informieren. 
    Ihre Rechnungen müssen die gesetzlichen Angaben  enthalten. Darüber hinaus muss beim offenen Factoringverfahren der Abtretungsvermerk inkl. Factoring-Bankverbindung enthalten sein. 
  • Erbrachte Leistung: Die Leistung (Dienstleistung oder Warenlieferung) muss vollständig erbracht sein und darf max. 45 Tage ab Rechnungsdatum in der Vergangenheit liegen. Zudem sollte die Leistung einredefrei sein, das heißt der Schuldner hat keinen rechtmäßigen Grund, den Anspruch des Gläubigers zu verweigern.

Wichtiger Hinweis: Unser Service richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Dazu zählen neben den Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH, AG) auch Personengesellschaften (z.B. GbR, Einzelunternehmen) sowie Freiberufler.

 

Welche Branchen sind vom Factoring ausgeschlossen?

Die folgenden Branchen und Leistungen sind vom Factoring ausgeschlossen:
  • Forderungen an Privatpersonen (B2C)
  • Internationale Forderungen
  • Forderungslaufzeiten über 60 Tage
  • Forderungen aus Lizenzgeschäft (z.B. Wartungs-, Servicevertrag, etc.)
  • Vorschüssige Abrechnung auf noch nicht erbrachte Leistungen
  • Intercompany Forderungen
  • Abschlagsrechnungen
  • Gutachter
  • Promotion
  • Gastronomie
  • Bau und Handwerk
  • Erneuerbare Energie
  • Handel mit verderblicher Ware (z.B. Fleischhandel)
  • Provisionsgeschäfte (z.B. Immobilien-, Versicherungsmakler)
  • Tiefbauunternehmen
 

Welche Anforderungen muss meine Rechnung erfüllen?

  • Überfällige Forderungen und internationale Forderungen, wie Rechnungen aus dem Ausland, sind aus regulatorischen Gründen vom Factoring ausgeschlossen.
  • Es kann eine Forderungslaufzeit von bis zu 60 Tagen eingereicht werden.
  • Ratenzahlung bieten wir nicht an. Der Debitor muss den, von Dir in Rechnung gestellten, Betrag vollständig bezahlen.
  • Du kannst nur Rechnungen vorfinanzieren lassen, die noch nicht überfällig sind.
  • In der Regel werden nur aktuelle Forderungen vorfinanziert. Ein rückwirkender Ankauf von bereits gestellten Rechnungen muss gesondert genehmigt werden und ist nur dann möglich, wenn das Zahlungsziel noch nicht überschritten ist.

Muss ich all meine Rechnungen einreichen?

Wir bieten zwei verschiedene Factoringarten an: Ein Ausschnittsfactoring und die Full-Service-Finanzierung. Beim Ausschnittsfactoring werden nur ausgewählte Debitoren im Factoring inkludiert. Innerhalb eines Debitors müssen dann alle Rechnungen eingereicht werden. Hier hast Du also die Möglichkeit nur einzelne Rechnungen einzureichen.

Beim Full-Service-Factoring werden alle Debitoren im Factoring einbezogen, was für Dich bedeutet, dass alle Rechnungen zur Vorfinanzierung eingereicht werden müssen.

 

Die wichtigsten Konditionen im Überblick

Kosten für Factoring: Du erhältst ein individuelles Full-Service-Factoring Finanzierungsangebot. Die Berechnung der Gebühr hängt von Deinem geplanten Factoringumsatz, der Bonität Deiner Auftraggeber, der Rechnungshöhe sowie der Forderungslaufzeiten ab. In der Regel liegen die Gebühren im Bereich des Skontos.

Mindest-Umsatz: Um den Factoring-Service von aifinyo in Anspruch zu nehmen, solltest Du einen jährlichen Mindestumsatz von 200.000 EUR anstreben. Dies hilft uns, ein maßgeschneidertes Finanzierungsangebot für Dich zu erstellen.

Factoringplanumsatz: Der Factoringplanumsatz bezeichnet das erwartete Umsatzvolumen, das Du in einem Jahr durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen generieren wirst. Er dient uns unter anderem als Grundlage für die Festlegung des Finanzierungsrahmens.

Finanzierungsrahmen und Auszahlungsquote: Wir bieten Dir einen individuellen Finanzierungsrahmen basierend auf Deinem Factoringumsatz. Die Auszahlungsquote ist in der Regel hoch und ermöglicht es Dir, einen Großteil der Rechnungssumme schnell zu erhalten.

Gebührenstruktur: Die Factoringgebühr setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, einschließlich einer Gebühr für die Finanzierung, den Ausfallschutz und das Mahnwesen. Beleggebühren und möglicherweise eine Bereitstellungsgebühr können ebenfalls anfallen. Diese Gebühren werden transparent kommuniziert und sind abhängig von Deinem individuellen Factoringangebot.

Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, da wir Dein Unternehmen langfristig begleiten und unterstützen möchten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht 6 Monate vor Ende der Laufzeit (Vertragsende) gekündigt wird.

 

Was Du noch beachten solltest

Du hast die Flexibilität zu entscheiden, ob Du alle oder nur ausgewählte Kunden vorfinanzieren lassen möchtest. Dies ermöglicht es Dir, maßgeschneiderte Factoring-Lösungen für Dein Unternehmen zu nutzen.

Leistungsnachweise

Für jede zu finanzierende Rechnung benötigen wir einen Leistungsnachweis. Dieser kann in Form eines Lieferscheins, einer Abnahmebestätigung, eines Stundennachweises, Dienstleistungsvertrages, Auftragsbestätigung oder nachvollziehbaren E-Mail-Verkehr erfolgen. Bei vorhandenen Verträgen muss eine Unterschrift beider Parteien vorliegen.

Werden auch Existenzgründer unterstützt?

Wir wollen möglichst viele Unternehmer dabei unterstützen, noch erfolgreicher zu werden. Du bist Existenzgründer und seit mindestens drei Monaten tätig? Dann prüfen wir gerne eine mögliche Rechnungsfinanzierung. Neben dem ersten Zahlenwerk ist uns Dein Geschäftsplan wichtig.

Kann ich als Privatperson Factoring nutzen?

Unser Service steht Freiberuflern, Gründern sowie kleinen & mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Eine Vorfinanzierung bzw. Factoring gegenüber Privatpersonen ist somit nicht möglich.