Wie kann ich einstellen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

Als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen - so geht's.

Müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Kleinunternehmer fallen unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die es dem Unternehmer erlaubt, keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen zu müssen.

Hinweis: Als Kleinunternehmer gelten alle Betriebe, die im letzten Jahr nicht mehr als 22.000€ umgesetzt haben und in diesem Jahr nicht mehr als 50.000€ umsetzen werden. 

Sollte dies auf dich zutreffen, hast du die Möglichkeit, Umsatzsteuer nicht zu erheben. 

Tipp: In unserem Magazin findest du eine Entscheidungshilfe zur Kleinunternehmerregelung.

Rechnungen ohne Umsatzsteuer: Wie richte ich das in Billomat ein?

Option 1: Steuersatz von 0% einrichten

Hast du dich dafür entschieden, keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen, kannst du das einfach und schnell in den Einstellungen einrichten.

Settings (Zahnrad-Symbol) > Einstellungen > Konfiguration > Steuern

Unter Steuern findest du alle nötigen Optionen. Die erste Option wäre, einen Steuersatz von 0% anzulegen und in den Anmerkungen darauf hinzuweisen, dass auf Grund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer anfällt.

Option 2: Deutschland als steuerfreies Land eintragen

Die andere und wahrscheinlich elegantere Option ist, Deutschland als steuerfreies Land einzutragen

Die Option findest du im gleichen Abschnitt wie bei Option eins, und zwar ganz unten auf der Seite. Dort kannst du über den Button weitere Ausnahme anlegen Deutschland als Ausnahme festlegen und die Ausnahmen speichern - fertig.

Vermerk der Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung


Auf der Rechnung muss vermerkt werden, dass die Kleinunternehmerregelung greift. Gängige Floskeln wie „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG“ reichen hier vollkommen aus.

Tipp: Ideen für die Formulierung solcher Hinweise findest du im Magazinartikel über den Kleinunternehmerstatus in Zusammenhang mit §19 UStG.

Den Hinweis kannst du entweder direkt in deine eigene Vorlage einbauen oder du setzt es unter Einstellungen > Dokumente > Textvorlagen in deine Anmerkung der Rechnung. Wähle dazu die Zeile (vgl. Schritt 4) aus und füge dort deinen gewünschten Text hinzu. Wenn du das speicherst, wird der Text standardmäßig auf deiner Rechnungsvorlage angezeigt.