Laut geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG müssen Rechnungen gewisse Angaben enthalten.
Welche Angaben müssen auf Rechnungen vorhanden sein?
Mit Billomat kannst du deine Rechnung über die eigene Vorlage personalisieren. Aber was muss da eigentlich alles drauf? Laut geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den
- Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Nach Steuersätzen und -Befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Angaben bei einer Kleinbetragsrechnung
Unter diesen Voraussetzungen würden Rechnungen ganz schön lang werden. Deshalb gibt es Ausnahmen. Beispielsweise gelten die obigen Kriterien nur für Rechnungen über 150€ brutto. Alle darunter liegenden Beträge bilden die sogenannte Kleinbetragsrechnung. Hier gelten folgende Angaben:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände
- Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe
- Steuersatz
- Im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf
Angaben für Profiteure der Kleinunternehmerregelung
Letztendlich gibt es noch die Sonderregelung für Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Daraus ergeben sich folgende Pflichtangaben:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer (oder Umsatzsteueridentifikationsnummer, wobei diese nur in Ausnahmefällen vorliegen wird)
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
- Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Entgelt
- ggf. im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts