Im Zuge des Wachstumschancengesetzes ändert sich zu Beginn des Jahres 2025 einiges in der Rechnungsstellung.
1. Was ändert sich am 01.01.2025 in der Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen?
Mit dem neuen Wachstumschancengesetz gibt es ab dem 1. Januar 2025 wichtige Änderungen für Unternehmer in Deutschland: Elektronische Rechnungen werden Pflicht.
Das Gesetz unterscheidet dann klar zwischen elektronischen und herkömmlichen Rechnungen, wie zum Beispiel Papierbelegen. Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten Format vorliegen, das der europäischen Norm CEN EN 16931 entspricht. Gängige Formate wie ZUGFeRD und XRechnung erfüllen diese Anforderungen. Papierbelege, die diese Standards nicht einhalten, werden nicht mehr akzeptiert. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise. Ab 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bis Ende 2026 können weiterhin Papierrechnungen versendet werden, jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab 2027 gelten die neuen Vorschriften zunächst für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro. Ab 2028 müssen dann alle Unternehmen, unabhängig von ihrem Umsatz, diese Regelungen einhalten.
Wie kann ich die neue E-Rechnung ab 2025 mit Billomat nutzen?
Mit Billomat wird die Umstellung zum Kinderspiel
Billomat kann Unternehmen wesentlich dabei unterstützen, den Übergang zur E-Rechnung effizient zu gestalten:
- Automatisiert Rechnungen schreiben: Mit Billomat können kannst Du schon jetzt E-Rechnungen in den geforderten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellen. Das erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, beschleunigt den Rechnungsstellungsprozess und reduziert das Fehlerpotenzial.
- Integration in bestehende Systeme:
Billomat lässt sich problemlos in vorhandene Unternehmenssysteme integrieren. Dies verbessert die Datensynchronisation zwischen verschiedenen Abteilungen und reduziert den administrativen Aufwand.
- Compliance und Aktualisierung:
Die Software wird kontinuierlich aktualisiert, um den neuesten gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. So können Unternehmen sicherstellen, dass sie stets konform sind, ohne selbst laufend Änderungen überwachen zu müssen. Das heißt für Dich: Mit Billomat bist Du ab 01.01.2025 in der Lage, allen neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
- Verbesserte Transparenz und Überwachung: Billomat bietet detaillierte Einblicke in den Status von Rechnungen, was die Transparenz erhöht und es Unternehmen ermöglicht, ihre Finanzströme besser zu überwachen und zu verwalten.
- Schnellerer Zahlungseingang:
Die elektronische Rechnungsstellung mit Billomat kann die Bearbeitungszeit von Rechnungen verkürzen, was zu schnelleren Zahlungseingängen und einer verbesserten Liquidität führt.