Einige Forderungen können beim Factoring nicht berücksichtigt werden. Hier findest Du eine Übersicht der Forderungen, die sich nicht für den Rechnungsverkauf eignen:
Folgende Rechnungen sind vom Factoring ausgeschlossen:
- Vorschüssige Rechnungen
die Leistung, Dienstleistung oder Warenlieferung wurde zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erbracht. - Forderungen aus Lizenzgeschäften
- Abschlagsrechnungen
- Intercompany Forderungen (verbundene Unternehmen)
- Rechnungen aus Provisionsgeschäften
- Eingangsrechnungen
Wenn Du Interesse an einer Finanzierung Deiner Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) hast, schau auf unserer Website beim Finetrading vorbei. - Forderungen über den Kauf eines Fahrzeugs
- Bereits angemahnte Rechnungen
überfällige bzw. sich bereits im Mahnlauf befindliche Forderungen - Forderungen für Lebensmittel oder verderbliche Ware
Lebensmittel müssen eine Haltbarkeit von mindestens einem Jahr aufweisen, damit die Vorfinanzierung möglich ist. Forderungen über Lebensmittel mit geringerer Haltbarkeit sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.