Welche Rechnungen finanziert aifinyo nicht vor?

Einige Forderungen können beim Factoring nicht berücksichtigt werden. Hier findest Du eine Übersicht der Forderungen, die Du im Factoring nicht vorfinanzieren lassen kannst.

Folgende Rechnungen sind vom Factoring ausgeschlossen:

  • Vorschüssige Rechnungen (die Leistung, Dienstleistung oder Warenlieferung, wurde zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erbracht.)
  • Forderungen aus Lizenzgeschäfte
  • Abschlagsrechnungen
  • Intercompany Forderungen (verbundene Unternehmen)
  • Rechnungen aus Provisionsgeschäften
  • Eingangsrechnungen: Wenn Du Interesse an einer Finanzierung Deiner Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) hast, schau auf unserer Website beim Finetrading vorbei.
  • Fahrzeuge
  • Bereits angemahnte Rechnungen (überfällige bzw. sich bereits im Mahnlauf befindliche Forderungen)
  • Forderungen für Lebensmittel oder verderbliche Ware (die Lebensmittel müssen eine Haltbarkeit von mind. einen Jahr aufweisen, damit die Vorfinanzierung möglich ist. Forderungen bei denen die Lebensmittel eine Haltbarkeit von < 1 Jahr aufweisen, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen. )