Einige Forderungen können beim Factoring nicht berücksichtigt werden. Hier findest Du eine Übersicht der Forderungen, die Du im Factoring nicht vorfinanzieren lassen kannst.
Folgende Rechnungen sind vom Factoring ausgeschlossen:
- Vorschüssige Rechnungen (die Leistung, Dienstleistung oder Warenlieferung, wurde zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erbracht.)
- Forderungen aus Lizenzgeschäfte
- Abschlagsrechnungen
- Intercompany Forderungen (verbundene Unternehmen)
- Rechnungen aus Provisionsgeschäften
- Eingangsrechnungen: Wenn Du Interesse an einer Finanzierung Deiner Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) hast, schau auf unserer Website beim Finetrading vorbei.
- Fahrzeuge
- Bereits angemahnte Rechnungen (überfällige bzw. sich bereits im Mahnlauf befindliche Forderungen)
- Forderungen für Lebensmittel oder verderbliche Ware (die Lebensmittel müssen eine Haltbarkeit von mind. einen Jahr aufweisen, damit die Vorfinanzierung möglich ist. Forderungen bei denen die Lebensmittel eine Haltbarkeit von < 1 Jahr aufweisen, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen. )