Welche Rechnungen finanziert aifinyo nicht vor?

Hier finden Sie eine Übersicht welche Forderungen Sie bei aifinyo im Factoring vorfinanzieren nicht lassen können.

Folgende Rechnungen sind vom Factoring ausgeschlossen:

Vorschüssige Rechnungen

Vorschüssige Rechnungen können nicht vorfinanziert werden, da die Leistung (Dienstleistung oder Warenlieferung) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erbracht wurde.

Forderungen aus Lizenzgeschäften

Forderungen, die aus Lizenzgeschäften resultieren, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.

Finanziert aifinyo Abschlagsrechnungen vor?

Abschlagsrechnungen sind aus regulatorischen Gründen von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.

Intercompany Forderungen

Forderungen gegenüber intercompany Unternehmen (verbundene Unternehmen) sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.

Rechnungen aus Provisionsgeschäften

Forderungen, die aus Provisionsgeschäften resultieren, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.

Eingangsrechnungen

Im Factoring können ausschließlich Ausgangsrechnungen vorfinanziert werden. Wenn Sie Interesse an einer Finanzierung Ihrer Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) haben dann wäre unser Finetrading evtl. was für Sie.

Fahrzeuge

Aus regulatorischen Gründen können wir im Factoring keine Fahrzeuge vorfinanzieren.

bereits angemahnte Rechnungen

Aus regulatorischen Gründen können im Factoring keine überfälligen bzw. sich bereits im Mahnlauf befindlichen Forderungen vorfinanziert werden.

Forderungen für Lebensmittel/ verderbliche Ware

Bei Forderungen, die aus Warenlieferung von Lebensmitteln bestehen, müssen die Lebensmittel mindestens ein Haltbarkeit von einen Jahr aufweisen damit die Vorfinanzierung möglich ist. Forderungen bei denen die Lebensmittel eine Haltbarkeit von < 1 Jahr aufweisen, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.