Hier finden Sie eine Übersicht welche Forderungen Sie bei aifinyo im Factoring vorfinanzieren nicht lassen können.
Folgende Rechnungen sind vom Factoring ausgeschlossen:
Vorschüssige Rechnungen
Vorschüssige Rechnungen können nicht vorfinanziert werden, da die Leistung (Dienstleistung oder Warenlieferung) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht erbracht wurde.
Forderungen aus Lizenzgeschäften
Forderungen, die aus Lizenzgeschäften resultieren, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.
Finanziert aifinyo Abschlagsrechnungen vor?
Abschlagsrechnungen sind aus regulatorischen Gründen von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.
Intercompany Forderungen
Forderungen gegenüber intercompany Unternehmen (verbundene Unternehmen) sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.
Rechnungen aus Provisionsgeschäften
Forderungen, die aus Provisionsgeschäften resultieren, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.
Eingangsrechnungen
Im Factoring können ausschließlich Ausgangsrechnungen vorfinanziert werden. Wenn Sie Interesse an einer Finanzierung Ihrer Eingangsrechnungen (Lieferantenrechnungen) haben dann wäre unser Finetrading evtl. was für Sie.
Fahrzeuge
Aus regulatorischen Gründen können wir im Factoring keine Fahrzeuge vorfinanzieren.
bereits angemahnte Rechnungen
Aus regulatorischen Gründen können im Factoring keine überfälligen bzw. sich bereits im Mahnlauf befindlichen Forderungen vorfinanziert werden.
Forderungen für Lebensmittel/ verderbliche Ware
Bei Forderungen, die aus Warenlieferung von Lebensmitteln bestehen, müssen die Lebensmittel mindestens ein Haltbarkeit von einen Jahr aufweisen damit die Vorfinanzierung möglich ist. Forderungen bei denen die Lebensmittel eine Haltbarkeit von < 1 Jahr aufweisen, sind von der Vorfinanzierung ausgeschlossen.