In diesem Artikel geht es um die allgemeinen Voraussetzungen und ausgeschlossene Branchen für das Factoring.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ihr Firmensitz ist in Deutschland.
- Sie sind gewerblich tätig und verfügen über eine mindestens 3-monatige Umsatzhistorie.
- Die Rechnungen stellen Sie an gewerbliche Kunden (B2B) oder öffentliche Auftraggeber.
- Es handelt sich um eine erbrachte Leistung (Dienstleistung oder Warenlieferung). Die Leistung ist einredefrei (der Schuldner hat keinen rechtmäßigen Grund, den Anspruch des Gläubigers zu verweigern).
Wichtiger Hinweis: Unser Service richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Dazu zählen neben den Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH, AG) auch Personengesellschaften (z.B. GbR, Einzelunternehmen) sowie Freiberufler.
Allgemeine Voraussetzungen
Mindest-Umsatz
Der Mindest-Umsatz im Factoring beträgt 500.000,00 EUR pro Jahr.
Unser Service steht Freiberuflern, Gründern sowie kleinen & mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Gemeinsam stimmen wir einen Mindest-Factoringumsatz ab.
Factoringplanumsatz
Der Factoringplanumsatz bezeichnet das erwartete Umsatzvolumen, das ein Factoringkunde in einem Jahr durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen generieren wird. Er dient unter anderem als Grundlage für die Festlegung des Finanzierungsrahmens.
Sitz der Firma
Aus regulatorischen Gründen können wir nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit unseren Finanzierungslösungen unterstützen.
Werden auch Existenzgründer unterstützt?
Wir wollen möglichst viele Unternehmer dabei unterstützen, noch erfolgreicher zu werden. Sie sind Existenzgründer und seit mindestens drei Monaten tätig, dann prüfen wir gerne eine mögliche Rechnungsfinanzierung. Neben dem ersten Zahlenwerk ist uns Ihr Geschäftsplan wichtig.
Kann ich als Privatperson Factoring nutzen?
Unser Service steht Freiberuflern, Gründern sowie kleinen & mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Eine Vorfinanzierung gegenüber Privatpersonen ist somit nicht möglich.
Welche Branchen und Leistungen sind vom Factoring ausgeschlossen?
Die folgenden Branchen und Leistungen sind vom Factoring ausgeschlossen:
• Forderungen an Privatpersonen (B2C)
• Internationale Forderungen
• Forderungslaufzeiten über 60 Tage
• Forderungen aus Lizenzgeschäft (z.B. Wartungs-, Servicevertrag, etc.)
• Vorschüssige Abrechnung auf noch nicht erbrachte Leistungen
• Intercompany Forderungen
• Abschlagsrechnungen
• Gutachter
• Promotion
• Gastronomie
• Bau und Handwerk
• Erneuerbare Energie
• Handel mit verderblicher Ware (z.B. Fleischhandel)
• Provisionsgeschäfte (z.B. Immobilien-, Versicherungsmakler)